PKW – Klasse B

Fahrausbildung:

Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Autoführerschein zu machen:

  • Führerschein B mit Vollausbildung – 18 Fahrstunden seit 01. Dezember 2016 – alle Fahrstunden werden in der Fahrschule absolviert
  • Führerschein B mit 17 Jahrenvorgezogene Lenkberechtigung
  • Führerschein B duale Ausbildung – 12 Fahrstunden in der Fahrschule und zusätzlich müssen mindestens 1000 Kilometer mit einem privaten Begleiter absolviert werden

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird von der BH Kirchdorf/Krems geführt.

Mehrphasenausbildung

Nach der Führerscheinprüfung ist eine zweite Ausbildungsphase innerhalb eines Jahres zu absolvieren.

Vollausbildung und Mindestausbildung: Absolvierung von 3 Modulen

L17-Ausbildung: Absolvierung von 2 Modulen

 

Module bei Voll- und Mindestausbildung

  • Modul 1
    Erste Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer
  • Modul 2
    Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
  • Modul 3
    Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung

Module bei L17

    • Modul 1
      Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
    • Modul 2
      Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
Wenn die Ausbildungsphasen nicht zeitgerecht absolviert werden, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.

Bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten gilt für die Bewerberin/den Bewerber als auch für die Begleiterin/den Begleiter eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Das Ziehen von Anhängern ist zulässig. Ausbildungsfahrten dürfen allerdings nur im Inland stattfinden.

Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs

Erforderlich bei Führerschein B mit L17 und Mindestausbildung.

      • Schriftliche Zustimmung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Kfz, dass dieses Fahrzeug für Ausbildungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.
      • Kennzeichnung des Fahrzeugs (vorne und hinten) durch Schilder, die du in der Fahrschule erhältst.
      • Zusatzspiegel für den Begleiter optional erhältlich.

Allgemeine Informationen zur Prüfung

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theoretische Prüfung: kann sofort nach der Absolvierung des Theoriekurses absolviert werden

Praktische Prüfung: kann ab dem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden

Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule und können unter der Rubrik „Termine“ eingesehen werden.

Der Zeitraum zwischen der Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

Ablauf der Prüfung
Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch oder Türkisch sowie in Gebärdensprache möglich).
Sobald du die Theorieprüfung bestanden hast, kannst du die praktische Fahrprüfung absolvieren. Du kannst entweder mit einem Schulfahrzeug der WM-Fahrschule samt Fahrlehrer oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug fahren.

Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein, eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen und mit der Autobahnvignette versehen sein. Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, ist die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

Prüfungskosten für die Behörde (mit Vorbehalt)
Theorieprüfung: 11 Euro
Praktische Prüfung: 60 Euro