Klasse BE
Umfang der Lenkberechtigung
Der Führerschein der Klasse BE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur
- Mit der Klasse C1E oder
- Mit der Ăśbergangsbestimmung des Code 79.06
gezogen werden! Die Klasse BE umfasst auĂźerdem auch die Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse AM.
Mindestalter
18 Jahre. Das heiĂźt: Die FahrprĂĽfung darf frĂĽhestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Anhängelast und erforderliches Gewichtsverhältnis
- Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt
- Bei geländegängigen PKW und Kombis (Typisierungsklasse „M1“) oder LKW (Typisierungsklasse „N1“) ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist
Geländegängige Fahrzeuge sind in der Zeile „J“ der Zulassungsbescheinigung mit dem Zusatz „G“ versehen: „M1G“, „N1G“
Am österreichischen Markt wird die Anhängelast in Abstimmung mit der Typisierungsgrenze von Auflaufbremseinrichtungen üblicherweise mit höchstens 3.500 kg angegeben. Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast (Zuglast) laut Zulassungsbescheinigung ist nur die momentane Gesamtmasse des Anhängers maßgeblich, nicht die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Ausbildung und PrĂĽfung
- Theorieausbildung drei Lektionen Zusatzwissen fĂĽr die Klasse BE
- Fahrausbildung vier Fahrlektionen
- TheorieprĂĽfung am Computer; es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (PrĂĽfungsmodell BE) geprĂĽft
- FahrprĂĽfung
Code 96
Sonderbestimmungen bei der Ausbildung bzw. der PrĂĽfung fĂĽr Besitzer der Klasse B
Personen, die im Besitz einer Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse B sind und den Code 96 im FĂĽhrerschein eingetragen haben, darf eine Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse BE ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule erteilt werden.
Es mĂĽssen also nur jene Punkte nachgeholt werden, die man sich bei der Ausbildung fĂĽr den Code 96 erspart hat:
- Ă„rztliche Untersuchung
- TheorieprĂĽfung
- FahrprĂĽfung
- B und F:
Der erleichterte Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE nur mit einer praktische Fahrprüfung (ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule; die theoretische Prüfung am Computer entfällt) ist möglich für alle Personen, die
- Seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung fĂĽr die Klassen B und F sind und
- Sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben