Klasse A1
Umfang der Lenkberechtigung
Der Führerschein der Klasse A1 umfasst
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis 125 cm3, mit einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg (bzw. mindestens 10 kg pro kW Motorleistung)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum über 50 cm3 bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h) mit einer Leistung von höchstens 15 kW
Die Klasse A1 umfasst außerdem auch die Klasse AM.
Ziehen von Anhängern
Führerscheinbesitzer der Klasse A1 dürfen seit 1. Oktober 2015 einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte momentane Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten. Der Anhänger darf nicht breiter als das Zugfahrzeug sein.
Mindestalter
16 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen.
Ausbildung und Prüfung
Nur bei der Ersterteilung einer der Klassen A1, A2 oder A:
- Theorieausbildung 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) sowie sechs Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
- Fahrausbildung 14 Lektionen. Mindestens zehn Fahrstunden müssen im Straßenverkehr absolviert werden
- Theorieprüfung am Computer; bei Besitzern einer Lenkberechtigung (ausgenommen Klasse AM) entfällt das Modul Grundwissen und es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (Prüfungsmodell A) geprüft
- Fahrprüfung
Probezeit
Mindestens drei Jahre, auf jeden Fall aber bis zum 21. Geburtstag.
Mehrphasen-Ausbildung
Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur ein Mal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Klasse A2
Umfang der Lenkberechtigung
Der Führerschein der Klasse A2 umfasst Motorräder mit oder ohne Beiwagen
- Mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und
- Mit einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg (bzw. mindestens 5 kg/kW; 48 PS erfordern daher mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Gedrosselte Fahrzeuge sind nur dann zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als 70 kW beträgt. Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Klasse AM und die Klasse A1.
Ziehen von Anhängern
Führerscheinbesitzer der Klasse A2 dürfen seit 1. Oktober 2015 einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte momentane Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten. Der Anhänger darf nicht breiter als das Zugfahrzeug sein.
Mindestalter
18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
In Kombination mit dem Ausbildungsmodell „B L17“ kann die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A2 bereits ab dem 16. Geburtstag begonnen werden, die praktische Prüfung darf jedoch weiterhin erst am 18. Geburtstag stattfinden. In diesem Fall ist eine gemeinsame Theorieprüfung für beide Klassen erst ab 16,5 Jahren sinnvoll, da die positive Theorieprüfung nur 18 Monate gültig ist.Â
Ausbildung und Prüfung
Nur bei der Ersterteilung einer der Klassen A1, A2 oder A:
- Theorieausbildung 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) sowie sechs Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
- Fahrausbildung 14 Lektionen. Mindestens zehn Fahrstunden müssen im Straßenverkehr absolviert werden
- Theorieprüfung am Computer; bei Besitzern einer Lenkberechtigung (ausgenommen Klasse AM) entfällt das Modul Grundwissen und es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (Prüfungsmodell A) geprüft
- Fahrprüfung
Probezeit
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM und F) besessen, beträgt die Probezeit mindestens drei Jahre.
Mehrphasen-Ausbildung
Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur ein Mal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Klasse A – Motorradklasse (groß)
Umfang der Lenkberechtigung
Die Lenkberechtigung der unbeschränkten Klasse A umfasst:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Gewichtslimit)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm3 bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h)
Die Klasse A umfasst auch die Klasse AM, Klasse A1 und die Klasse A2.
Mindestalter
24 Jahre bei Direktzugang, also ohne Vorbesitz der Klasse A2. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nach einer praktischen Fahrprüfung oder einer praktischen Aufschulung erteilt werden. Damit beträgt das faktische Mindestalter 20 Jahre.Â
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter bei Lenkberechtigungen, die ab 1. Jänner 2016 erteilt werden, 21 Jahre. Personen, die bis dahin die Berechtigung der Klasse A erlangen, dürfen auch unter 21 Jahren Dreiräder lenken.
Ausbildung und Prüfung
Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A:
- Theorieausbildung 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) sowie sechs Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
- Fahrausbildung 14 Lektionen. Mindestens zehn Fahrstunden müssen im Straßenverkehr absolviert werden
- Theorieprüfung am Computer; bei Besitzern einer Lenkberechtigung (ausgenommen Klasse AM) entfällt das Modul Grundwissen und es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (Prüfungsmodell A) geprüft
- Fahrprüfung
Sonderbestimmungen für Führerscheinwerber ab dem 39. Geburtstag
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen mindestens 16 Fahrlektionen nachweisen. Die letzten vier Fahrlektionen im Straßenverkehr werden als Blockveranstaltung überwiegend auf Freilandstraßen gefahren.
Probezeit
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM und F) besessen, beträgt die Probezeit mindestens drei Jahre.
Mehrphasen-Ausbildung
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen- Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur ein Mal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.