VORTEIL:
- an jeden Montag C/CE-Kurs von 17:00 – 21:00 Uhr
- Einstieg jederzeit möglich!
- mit nur drei Kursabenden -> Abschluss Theorieausbildung C
- mit nur vier Kursabenden -> Abschluss Theorieausbildung C/CE
Klasse C
Umfang der Lenkberechtigung
Der FĂĽhrerschein der Klasse C umfasst:
- Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
- Sonderkraftfahrzeuge
Die Klasse C umfasst auĂźerdem auch die Lenkberechtigung fĂĽr die Klassen AM, C1 und F.
Anhänger:
Mit dem Führerschein der Klasse C darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden. Für schwere Anhänger ist die Klasse CE erforderlich.
Mindestalter
21 Jahre. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Die FahrprĂĽfung darf frĂĽhestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Ärztliche Befristung
Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, es wird jedoch ein Kostenbeitrag für die Scheckkarte verrechnet.
Ăśbergangsfrist beim Inkrafttreten der 2. FĂĽhrerscheinrichtlinie
Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Gruppe C (erteilt vor dem 1. November 1997) müssen sich „innerhalb von 36 Monaten nach Vollendung des 45. Lebensjahres“, also auf gut Deutsch zum 48. Geburtstag einer ärztlichen Wiederholungsuntersuchung unterziehen.
Diese Bestimmung gilt für jeden Führerscheinbesitzer – egal, ob ein Ablaufdatum im Führerschein eingetragen ist oder nicht. Diese Übergangsvorschrift ist bis 31. Oktober 2027 bedeutsam, ab dann sollten alle Personen, die noch einen Führerschein der Gruppe C haben, älter als 48 Jahre sein.
Alkohol-Sonderbestimmungen
Fahrzeuge der Klasse C dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Diese Alkohol-Bestimmung gilt jedoch nicht fĂĽr Besitzer eines FeuerwehrfĂĽhrerscheines beim Lenken von Feuerwehrfahrzeugen.
Ausbildung und PrĂĽfung
Eine Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse C darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse B ist. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung fĂĽr die Klasse B und die Klasse C beantragt, muss der Antragsteller die theoretische und praktische FahrprĂĽfung fĂĽr die Klasse B bestanden haben, um zur praktischen FahrprĂĽfung fĂĽr die Klasse C zugelassen zu werden.
- Theorieausbildung bei Ausdehnung von B: 10 Lektionen, bei Ausdehnung von D 4 Lektionen.
- Fahrausbildung 10 Lektionen,bei Ausdehnung von D 4 Lektionen.
- TheorieprĂĽfung am Computer;
- FahrprĂĽfung
Klasse CE
Umfang der Lenkberechtigung
Der Führerschein der Klasse CE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E. Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.
Ausbildung und PrĂĽfung
- Theorieausbildung: 6 Lektionen
- Fahrausbildung: 6 Lektionen.
- TheorieprĂĽfung am Computer;
- FahrprĂĽfung